Erfolgsrechnung? Jeder Existenzgründer möchte Erfolg haben und sucht nach Möglichkeiten den Erfolg zu berechnen. Regelmäßig sollten sich Existenzgründer daher mit finanzwirtschaftlichen Begriffen auseinandersetzen, obschon deren Definition nicht nur fachkundigen Stellen schwer fällt. Denn das Thema Erfolgsrechnung ist mehrdeutig und je nach Rechenzweck existieren unterschiedliche Methoden. Generell ermittelt die Erfolgsrechnung den Erfolg eines Unternehmens innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts. So ermittelt beispielsweise die Gewinn und Verlust Berechnung den Unternehmenserfolg, während die Steuerbilanz die steuerliche Erfolgsrechnung zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage beschreibt. Das älteste Verfahren zur Ermittlung des Erfolgs ist und bleibt die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der Finanzbuchhaltung.
Es gibt vier unterschiedliche Arten der Erfolgsrechnung:
- Die handelsbilanzielle Erfolgsrechnung, die den Aufwand dem Ertrag gegen überstellt. Das ist die GuV-Rechnung.
- In der Kosten- und Leistungsrechnung ist es die kalkulatorische Erfolgsrechnung. Sie zeigt das Betriebsergebnis an, welches sich aus dem Saldo zwischen Kosten und Leistungen ergibt.
- Für die Vorlage bei dem Finanzamt, die Steuerbilanz.
- Die Einnahmen-/Ausgabenrechnung.
Meine Empfehlung an Sie als Existenzgründer ist, sich die Gewinn und Verlust-Erfolgsrechnung von fachkundigen Stellen im Detail erklären zu lassen und diese auch für die Steuerung des eigenen Unternehmens gezielt einzusetzen. Die Berechnung des Erolgs sollte zur Besserung der Planungssicherheit für das erste Jahr monatlich erfolgen, für das zweite und dritte Jahr mindestens vierteljährlich, und für das vierte und fünfte Jahr halbjährlich. Sollten Sie keinerlei Erfahrungen in der Finanzthematik haben, empfiehlt es sich, fachkundige Stellen einzuschalten. Beachten Sie dabei, dass die meisten Existenzgründungen an einer mangelhaften Finanz- und Liquiditäts-Planung Scheitern. Am sinnvollsten ist es daher, jemanden mit entsprechenden Kenntnissen auf diesem Gebiet zu suchen.
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