Existenzgründung Wissen – Franchise

Jeder Existenzgründer war schon mal in einem Franchise-Betrieb einkaufen. Ob Franchise-Systeme wie McDonald's, Zoo&Co., Fressnapf, Subway etc., immer wird das Geschäft von einem so genannten Franchisenehmer auf eigene Rechnung betrieben, obwohl er die Marke und das System des Franchisegebers nutzt. Im Franchise können sie heute als Franchisenehmer, als Franchisegeber oder als Masterfranchise starten.


Der Franchisegeber vermietet quasi an Franchisenehmer seine Geschäftsidee inklusive der Marke, Know-how und Marketingkonzept. Der Deutsche Franchise-Verband e.V. definiert Franchise wie folgt:  "Franchise ist ein vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbstständiger Unternehmer auf der Basis eines vertraglichen Dauerschuldverhältnisses. Dieses System tritt auf dem Markt einheitlich auf und wird geprägt durch das arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner sowie durch ein Weisungs- und Kontrollsystem zur Sicherstellung eines systemkonformen Verhaltens. Das Leistungsprogramm des Franchisegebers besteht aus einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, dem Nutzungsrecht an Schutzrechten, der Ausbildung des Franchisenehmers und der Verpflichtung des Franchisegebers, den Franchisenehmer laufend und aktiv zu unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln. Der Franchisenehmer ist im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig; er hat das Recht und die Pflicht, das Franchise-Paket gegen Entgelt zu nutzen. Als Leistungsbeitrag liefert er Arbeit, Kapital und Information."

Damit entsteht zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber eine enge Partnerschaft in der die Aufgaben klar verteilt sind zwischen Franchise-Zentrale und den dezentral sitzenden Franchisenehmern. Franchise ist insofern nur für Personen geeignet, denen die eingeschränkte Handlungsfreiheit des Franchisenehmers klar ist und die das bewusst in Kauf nehmen. Als Franchisegeber multipliziert man im Prinzip den Erfolg eines Geschäftsmodells an unterschiedlichen Standorten. Dabei entscheidet man sich als Franchisegeber bewusst nicht mit festangestellten Mitarbeitern in den Filialen sondern mit Unternehmern zusammenzuarbeiten, die den eigenen Markennamen nutzen. Diese Entscheidung muss daher wohl überlegt sein und die Auswirkungen in der Gesamtplanung berücksichtigt werden. In

Schließt man einen so genannten Master-Franchisevertrag ab, kauft man die Lizenz eines ausländischen Franchise-Unternehmens das sich beispielsweise auf dem deutschen Markt etablieren will. Man tritt dann als Franchisegeber eines Franchisesystems in Deutschland auf, dass man nicht selbst entwickelt hat.

 

 


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.