Viele junge Unternehmen brauchen eine kompetente Beratung, um den Erfolg zu sichern. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip. Ein qualifizierte Gründungsberater betreut und begleitet dabei das junge Unternehmen. Das KfW Gründercoaching wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Diese Förderung können Existenzgründer und Jungunternehmer, deren bereits getätigte gewerbliche oder freiberufliche Gründung oder Geschäftsübernahme nicht länger als 5 Jahre zurück liegt (bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit nicht länger als 1 Jahr nach der Gründung) beantragen.
Förderung
Beratungskosten
Förderregion
Deutschland
Fördergruppe
Selbständige, Handwerker, Freiberufler, KMU
Förder -Kriterien
0-60 Monate ab Gründung
Bewilligung erfolgt vor Beratungsstart
Ausschluss von Fischzucht, Landwirtschaft
Beratende Berufe
Unternehmen in der Krise
75 % in den neuen Bundesländern
50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin außer "Phasing Out"-Region Lüneburg
75 % in den "Phasing Out"-Regionen Halle, Leipzig, Südwest-Brandenburg und Lüneburg
Förder-Beschreibung
KfW Gründercoaching Deutschland (Groß)
Die meisten Gründer brauchen eine kompetente Beratung, damit das Unternehmen Erfolg hat. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip. Ein qualifizierter Unternehmensberater betreut und begleitet den Existenzgründer. Das Coaching wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Das Gründercoaching Deutschland wird bundesweit angeboten.
Die von der KfW anerkannten Berater sind in der KfW Beraterbörse gelistet. Die Nutzung dieses Internet-Angebots ist kostenfrei. Auf der Seite KfW Beraterbörse finden Sie ein Verzeichnis aller derzeit für das Gründercoaching Deutschland gelisteten Berater.
Investition
6.000
Netto Förderung
4.500
Förderung in %
75
Förderstelle
KfW Mittelstandsbank
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 74 31-0
Fax: 069 74 31-29 44
www.kfw-mittelstandsbank.de
Antragsstelle
KfW
Gründungsberater, Regional Partner (IHK, HWK)
Gefördert werden dabei Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Letztlich kann alles, was zu Verbesserung der Rahmenbedingungen der Gründung beiträgt, Gegenstand des KfW Gründercoaching werden. So kann beispielsweise der Entwicklung und Anpassung von Marketing-Plänen für die Existenzgründung dienen oder zur Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen genutzt werden. Es soll aber beim KfW Gründercoaching nicht um Einzelberatung bei Detailpunkten gehen. So sind Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen als Detailfragen ausdrücklich nicht Gegenstand eines förderungsfähigen KFW Gründercoaching. Verantwortlich für die Antragsgestaltung und Umsetzung beim KFW Gründercoaching sind die regionalen Ansprechpartner der KfW. Hierzu gehören beispielsweise die Kammern, in deren Bereich die Existenzgründung erfolgt ist. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Der Prozentsatz des Zuschusses ist zwischen Ost- und Westdeutschlands unterschiedlich: Im Osten beträgt der Zuschuss zum KFW Gründercoaching 75 %, im Westen kann 50 % zu einem Beraterhonorar von 6.000 EUR übernommen werden. Höhere Zuschüsse von 90 % zu einem Beraterhonorar von 4.000 EUR beim KFW Gründercoaching erhalten Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. Wer eine Gründung plant oder sich noch in der Gründungsphase sich befindet, der sollte rechtzeitig seine Möglichkeiten zur Förderung von KFW Gründercoaching recherchieren und nutzen. Vom KFW Gründercoaching ausgeschlossen sind auch Coachingmaßnahmen in der Vorgründungsphase. Sofern die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen des KFW Gründercoaching gegeben sind, empfiehlt der Regionalpartner die Beantragung. Die KfW entscheidet auf Basis der Empfehlung des Regionalpartners über die Gewährung des KFW Gründercoaching Zuschusses. Nach Beendigung des KFW Gründercoaching reicht der Gründer / Jungunternehmer die Gesamtrechnung des Coaches, den Bericht, sowie eine Kopie des Kontoauszuges als Zahlungsbeleg für den geleisteten Eigenanteil bei dem Regionalpartner ein. Die KfW veranlasst dann die Auszahlung des Zuschusses zum KFW Gründercoaching.
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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
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