Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch III. Es ermöglicht bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Im Falle einer Kündigung haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf das volle Arbeitsentgelt - unabhängig davon, ob sie noch Vollzeit beschäftigt sind oder nicht. Neben dem konjunkturell bedingten Kurzarbeitergeld gibt es zum einen das so genannte Saison Kurzarbeitergeld, das bei saisonalen Arbeitsausfällen im Winter im Baugewerbe gezahlt wird.
Darüber hinaus gibt es das Transfer Kurzarbeitergeld, das im Fall von betrieblichen Restrukturierungsmaßnahmen eingesetzt werden kann. Konjunkturelles Kurzarbeitergeld kann grundsätzlich gewährt werden, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung oder zwischen Arbeitgeber und den betroffenen Beschäftigten eine arbeitsrechtliche Reduzierung der Arbeitszeit im Betrieb vereinbart wurde und damit ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall einhergeht. Mit Kurzarbeit können so kurzfristige Auftragseinbrüche flexibel bewältigt und Kosten sofort reduziert werden. Bei einer Verbesserung der Auftragslage kann der Arbeitgeber dann die Arbeitszeit sofort erhöhen oder direkt zur normalen Arbeitszeit übergehen. Die Ausfallzeiten sind daher meist geringer als bei Entlassungen.
Durch Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld werden also die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trotz Arbeitsausfall im Unternehmen beschäftigt. Eingespielte Belegschaften bleiben zusammen und die Mitarbeiterstruktur im Betrieb wird erhalten. Wichtig: die Kompetenzen und das Know-how der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen dem Betrieb nicht verloren und eingespieltes und qualifiziertes Personal steht sofort wieder zur Verfügung, sobald sich die Auftragslage bessert. Zudem entfallen die zeit- und kostenintensive Suche nach neuem Personal und die erforderliche Einarbeitungszeit. Der zunehmende Fachkräftemangel in Deutschland erschwert schon heute die Suche nach qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Wer jetzt an seinem eingearbeiteten und leistungsfähigen Personal festhält und die Zeit der Kurzarbeit für Qualifizierungsmaßnahmen nutzt, ist klar im Vorteil, wenn sich die Auftragslage wieder bessert. Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld kann Somit im Vergleich zu Entlassungen Kosten sparen. Während der Kurzarbeit übernimmt die Agentur für Arbeit 50 Prozent der Sozialabgaben auf das Kurzarbeitergeld. Während einer Qualifizierung erstatten die Agenturen für Arbeit dem Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent. Ebenfalls zu 100 Prozent übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge zur Sozialversicherung ab dem 7. Monat des Bezugs von Kurzarbeitergeld.
_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern,
Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat,
gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem
Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir
unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den
zugelassenen Berufsgruppen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von
wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und
wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der
Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden
Entscheidungen und Unterlagen.
Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben
praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet –
ohne Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass
nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein
können. Die Lektüre des Ratgebers ersetzt keine individuelle Beratung.
_______
Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate-Programmen ( siehe unsere Datenschutzbestimmungen ). Für Sie verändert sich der Preis nicht.
- Auxmoney – 50.000 € Kredite für Selbständige
- SCHUFA-neutraler Kreditvergleich für Selbständige
- AGB-Sicherheitspakete für Online-Händler
- Gasanbieter wechseln – bis zu 750 € sparen
- Stromanbieter wechseln – bis zu 440 € sparen
- Private Krankenversicherung – offizieller Tarifrechner
- Kfz-Versicherung – bis zu 850 € sparen
- Haftpflichtversicherung – bis zu 70 % sparen
- Hausratversicherung – TÜV „sehr gut“
- Rechtsschutzversicherung online berechnen
- DSL-Verfügbarkeitscheck
- Pauschalreisen günstig buchen
- Mietwagen-Preisvergleich




