Fördermittel – MKD

Mit dem ESF-Mikrodarlehen (MKD) erhalten Existenzgründer, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen wollen, einen finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel. Für diese Zwecke können Sie vor bzw. in den ersten drei Jahren nach Geschäftsaufnahme ein zinsgünstiges Darlehen aus dem MKD Programm über maximal 20.000 Euro direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen. Gefördert werden fachkundige Existenzgründerinnen und -gründer, die haupterwerblich tätig sind bzw. werden. Hauptwohnsitz und Betriebsstätte des Antragstellers beim MKD Programm müssen sich im Freistaat Sachsen befinden.

Es werden Existenzgründer innerhalb einer ersten 3-jährigen Existenzfestigungssphase unterstützt. Der Darlehensnehmer aus dem MKD Programm muss ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen sein – die SAB nimmt hier eine gesamtunternehmensbezogene Betrachtung vor Zuwendungsempfänger können Unternehmen aller Branchen und Geschäftstätigkeiten sein – mit einigen Ausnahmen. Der Eigenanteil an der Projektfinanzierung im Rahmen des MKD Programm muss mind. 20 % betragen; dabei muss der Eigenanteil für geplante betriebliche Investitionen mind. 40 % betragen. Der Eigenanteil umfasst die finanziellen reinen Eigenmittel des Antragstellers, Eigenleistungen (insbesondere bei Baumaßnahmen), die Sacheinlagen gemäß Anlagespiegel sowie alle weiteren nichtöffentlichen, beihilfefreien Finanzierungsmittel.

Für die Rückzahlung aus Mitteln des MKD Programm bleibt bis zu 5 Jahre Zeit, die Tilgung beginnt spätestens im zweiten Jahr nach Darlehensabschluss. Die Fachkundige Stelle bei der Beantragung von Mitteln aus dem MKD Programm muss eine befürwortende Stellungnahme zur beabsichtigten Existenzgründung abgegeben haben. Fachkundige Stellen im Rahmen des MKD Programms sind die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständischen Kammern oder die für die Branche, in der die Gründung erfolgen soll, zuständigen Fachverbände. Die Mittel zum MKD Programm kommen zu drei Vierteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), den Rest steuert der Freistaat Sachsen bei.

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