Die Pflichten des Franchisegebers ergeben sich zu aller erst aus dem Franchise Vertrag. Diese Pflichten kann man als Kernpflichten betrachten. Immer wieder zeigt sich aber auch, dass Franchisenehmer eine Erwartungshaltung haben, die deutlich über die im Franchise Vertrag dokumentierten Pflichten des Franchisegebers hinausgehen. Hier könnte man dann von moralischen Verpflichtungen in einer Partnerschaft sprechen. Dies…
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