Der Begriff „stilles Gewerbe“ stammt aus dem Baurecht. Darunter versteht sich eine Tätigkeit, die keinen Lärm verursacht. Der Begriff des stillen Gewerbes kann also wörtlich genommen werden. Es darf weder von übermäßigem Publikumsverkehr, von Lieferfahrzeugen oder von der Art des Gewerbes selbst her Lärm erzeugt werden. Beispiele für ein solch stilles Gewerbe sind Bürotätigkeiten, Friseurbetriebe,…
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