Übersicht Förderprogramm Zuschuss “go-digital”

go-digital ist ein weiteres spannendes Förderprogramm für Beratungsleistunge, dass leider nur bis 31.12.2021 läuft. 50 Prozent der Beratungs- und Entwicklungskosten werden bis zu 33.000 Euro bezuschusst, vorausgesetzt man hat Berater die den maximalen Tagessatz nicht überschreiten. Das Thema Digitalisierung betrifft gerade in Corona Zeiten den gesamten Geschäftsalltags udn ist damit eine der größten Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Handwerk. Je nach Bedarf entscheidet man sich für eines der drei go-digital Module "Digitalisierte Geschäftsprozesse", "Digitale Markterschließung" oder "IT-Sicherheit". go-digital ist eine Initiative vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI). Die Durchführung der Massnahmen ist nur von akkreditierten Beratungsunternehmen zu leisten! Werfen Sie auch einen Blick auf das Förderprogramm digital.jetzt!


go-digital - Förderdetails

Sie können go-digital Beratungsleistungen in den Modulen „IT-Sicherheit“, „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ wählen. Sie müssen aber immer ein Hauptmodul wählen, dass mindestens 51 Prozent des Beratungsvolumens ausmacht. Da sich die Themenbereiche der Module teilweise überschneiden, können nach Bedarf ein beziehungsweise zwei Nebenmodule zusätzlich gewählt werden. Sollte das für Sie nicht passen schauen Sie sich weitere Förderprogramme für Beratungsleistungen an (klick)

Die Beratungsleistung in den go-digital Modulen besteht aus:

  1. Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzepts
    1. Fachliches Erstgespräch zur Analyse des Ist-Zustands im Hinblick auf IT-Sicherheit, digitale Markterschließung und digitalisierte Geschäftsprozesse
    2. Erarbeitung eines Stärken-Schwächen-Profils des Unternehmens im Hinblick auf
      - Leistungsfähigkeit der Technik und Potenzial von Hard- und Software
      - wirtschaftliche Lage
      - Marktsituation
    3. Empfehlung geeigneter Maßnahmen und Vorprüfung des notwendigen technischen und organisatorischen Grades zu deren Umsetzung
    4. Erstellung eines groben Realisierungskonzepts unter Einbeziehung
      - der oben genannten Informationen
      - der notwendigen betriebswirtschaftlichen Aspekte
      - des voraussichtlichen Zeitbedarfs und der Umsetzungskosten
    5. Soweit erforderlich, Auswahl und Beauftragung eines sachverständigen Dritten
    6. Qualitative und quantitative Einschätzung der Erfolgsaussichten
  2. Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts
    1. Erstellung eines Projektplans, inkl. Arbeitsschritte, Arbeitspakete und deren Zeitbedarf
    2. Empfehlung von Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Defizite bei Hard- und Software; wenn erforderlich, Ermittlung eines sachverständigen Dritten (inkl. Vorbereitung der Zusammenarbeit zwischen sachverständigem Dritten und begünstigtem Unternehmen)
    3. Projektdurchführung und –controlling (administrative Serviceleistungen)
    4. Auswertung des abgeschlossenen Projekts
      - Beurteilung der Abläufe und Aktivitäten
      - zu erwartende Ergebnisse
      - Schlussfolgerungen für eventuelle weitere Maßnahmen

Die Beratungsleistung besteht aus einer grundsätzlich durchzuführenden „Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzeptes“ sowie einer möglichen aufbauenden „Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts“. Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Vorhaben bereits bekannt, so können die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes und/oder das Projektmanagement ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.

go-digital Modul Digitalisierte Geschäftsprozesse

    • Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.
    • Je nach Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens sind bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen möglich: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
    • Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren

go-digital Modul Digitale Markterschließung

    • Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
    • Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz, gegebenenfalls eines eigenen Web-Shops
    • Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
    • nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren
    • Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings

go-digital Modul IT-Sicherheit

    • Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
    • Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
    • Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicher-heitsmaßnahmen

Durch den modularen Aufbau profitieren KMU von einer passgenauen Beratung, die sich an den individuellen Bedürfnissen orientiert.

go-digital - Förderbestimmungen

Rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial
  • 0- 100 Mitarbeiter
  • bis zu 20 Millionen Euro Jahresumsatz
  • Niederlassung befindet sich in Deutschland
  • De minimis-Förderung der letzten 3 Jahre lag nicht über 200.000 Euro
  • Bei Wahl des Moduls IT-Sicherheit sind in diesem Kontext immer mindestens zwei Tagewerke zu beraten – unabhängig von der Wahl und Kombination der Module
  • Die Eigenbeteiligung (max. 16.500) darf 20% des Vorjahresumsatzes des beratenen Unternehmens nicht übersteigen
  • Wettbewerbsneutrale Beratung (!)
  • Achten Sie auf einen Beratertagessatz von maximal 1.100 Euro
  • Laufzeit eines Beratungsprojekts soll 6 Monate nicht übersteigen

go-digital - Zuschusshöhe

Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr. Als Begünstigte zahlen Sie nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen.

go-digital - Antragsverfahren

Suchen Sie sich einen akkredierten Berater aus und stimmen ein mögliches Förderprojekt ab. Schliessen Sie dann den als Formular bereitgestellten Beratungsvertrag über die Inhalte der Beratungsleistung (Projektplan), die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung, die Eigenbeteiligung ab. Der Vertrag erfolgt unter der Bedingung, dass er erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids wirksam wird und gilt somit nicht als vorzeitiger Vorhabensbeginn.

Das Beratungsunternehmen stellt für Sie den Förderantrag über Easy-Online (Förderportal des Bundes). Sie bekommen dann den Zuwendungsbescheid und können mit dem Projekt starten. Nach einer Projektlaufzeit von maximal sechs Monaten erhalten Sie die Kostennote das Beratungsunternehmen über die Eigenbeteiligung sowie einen Verwendungsnachweis. Letzterer wird von der Förderstelle geprüft und dem Beratungsunternehmen der Zuschuss ausgezahlt. Sie erhalten die De-minimis-Bescheinigung für Ihre Unterlagen.

go-digital - Akkredierte Berater

Die interaktive Beraterlandkarte der Förderstelle ermöglicht eine schnelle Suche nach passenden Unternehmensberatern in Ihrer Region. Alle Berater verfügen über:

  • Fachliche Expertise
  • Wirtschaftliche Stabilität
  • Gewähr einer wettbewerbsneutralen Beratung
  • Bezug zu kleinbetrieblichen Beratungsklientel
  • Zusammenarbeit mit (Fach-) Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Erfüllung und Gewährleistung der Qualitätsstandards

Hier können Sie sich als Beratungsunternehmen autorisieren lassen.


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Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.