Einstiegsgeld ist die KANN-Förderung für Hartz-IV-Empfänger, die sich selbständig machen wollen. Eine Einbeziehung fachkundiger Stellen zur Begutachtung der Gründerkonzepte sieht das Gesetz nicht zwingend vor. Auf alle Einstiegsgeld-Kandidaten und neuerdings auch Gründungszuschuss-Kandidaten warten allerdings die bereits bekannten Arbeitsmarkt(folter)instrumente um die Eignung zur Gründung festzustellen (Existenzgründerseminar, Assesmentcenter, Gründer-Test, etc.).
FAZIT: Schön, dass man auch aus dem ALG II als Unternehmer durchstarten kann. Leider funktioniert dies aber nur, wenn der Berater des Arbeitsamtes Ihre Planung unterstützt (Kann-Regelung) und genügend Haushaltsmittel vorhanden sind. Damit gibt es ein paar Unwägbarkeiten. So machen Sie sich unter Umständen viel Arbeit und wissen im Zweifelsfall nicht, ob Ihr Antrag durchgeht. Auch haben sich die Rahmenbedingungen bei der Gewinnermittlung, die eine Auswirkung auf die Auszahlung des ALG II hat, wesentlich verschärft und man kann eigentlich nicht mehr von unternehmerischer Handlungsfreiheit sprechen. Dies betrifft Investitionen und natürlich auch alle externen Kosten, wie beispielsweise Beratungsleistungen.
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