Existenzgründung in Ganderkesee

Wer ein Business in Ganderkesee plant, bekommt unterstützende Zuschüsse vom Staat spendiert und ist obendrein sein persönlicher Chef. Dennoch sollten Sie immer einen Businessplan produzieren, um die Investitionen abzustecken. Ein Businessplan zeichnet sich durch eine auf den Einzelfall zugeschnittene Niederlassung, Finanzierungskennzahlen, Marketing Research, Finanzierung, Sales aus.


Existenzgründung in Ganderkesee

Die Selbständigkeit in Ganderkesee ist in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Mit 31.137 Einwohnern (Stand 2018) gehört Ganderkesee zu den mittleren Städten in der BRD. Dabei hat sich die Anzahl der Einwohner von 1939 (12.092), 1950 (13.586), 1960 (14.453), 1970 (17.626), 1980 (25.135), 1990 (27.104), 2000 (30.207), 2010 (30.941) und 2017 (31.039) unter dem Durchschnitt (0,45) entwickelt. Die Einwohner verteilen sich auf einer Fläche von 104,94 qkm, was 3.375 Bewohner je qkm bedeuten. Großstadt ist Ganderkesee seit 1.890 und gehört zum Bundesland Niedersachsen.

Existenzgründung in Ganderkesee – Ämter, Behörden

Selbständig machen in Ganderkesee geht nicht ohne Ämter, Finanzamt, IHK, Anlaufstellen. Der erste Weg führt Gründer oft zur Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, HWK. Denn hier sind passende Broschüren und Flyer zur unternehmerischen Tätigkeit erhältlich oder werden in Web-Trainings zum Nulltarif durch erfahrene Unternehmensberater geschult. Wir empfehlen angehenden Unternehmern bei unternehmerischen Tätigkeit in PLZ 27777 die anschließenden Anlaufstellen in Ganderkesee aufzusuchen:

  • Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Moslestraße 6 26122 Oldenburg Telefon 04 41/22 20-0 Fax 04 41/22 20-111 E-Mail info@oldenburg.ihk.de http://www.ihk-oldenburg.de
  • Handwerkskammer Oldenburg Theaterwall 32 26122 Oldenburg Tel. 0441 232-0 Fax 0441 232-218 info@hwk-oldenburg.de http://www.hwk-oldenburg.de
  • Finanzamt Delmenhorst Fr.-Ebert-Allee 15 27749 Delmenhorst Tel.: 04221 153-0 Fax: 04221 153-126 Poststelle@fa-del.niedersachsen.de www.ofd.niedersachsen.de

Existenzgründung in Ganderkesee – Gründungsberater, Gründungszentren

Interessant ist es für Gründer in Ganderkesee aber auch, örtliche Gründer Campusse zu konsultieren. Diese werden oft von der Metropole Ganderkesee bezuschusst und sorgen mit qualifizierten Tipps für Hilfestellung bei der Selbstständigkeit. Zu den Dienstleistungen zählen

  1. Kantinen
  2. Meeting Räume
  3. Magazin

Immer im Fokus stehe sollte für Existenzgründer in Ganderkesee ist aber die Diskussion mit Selbstständigen, was vermeidet, dass man sich Scheuklappen aufsetzt. Wichtigste Stelle sind immer die lokalen Unternehmensberater in Ganderkesee:

  • Karlheinz Messerer Messerer-Consulting (Einzelunternehmer) Bürsteler Straße 39 27777 Ganderkesee Telefon: +49 (0) 4222 7799 174 Telefax: +49 (0) 4222 7799 174 E-Mail: info@messerer-consulting.de Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung

Existenzgründung in Ganderkesee – Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Ein zusätzlicher bedeutender Ort für Gründer ist die Agentur für Arbeit in Ganderkesee. In Ganderkesee gibt es 6.836 Menschen ohne Job, bei einer Erwerbslosenquote von 3,40%. Derzeit werden 3.393 Arbeitsstellen als offen gelistet (Stand 2020).

Laut Statistik gründen in Ganderkesee 5 Erwerbslose (Stand 2018) aus der Arbeitslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem Förderung Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 24 (Überbrückungsgeld) und 13 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für eine große Anzahl Erwerbslose in Ganderkesee eine sinnvolle Ausweichlösung zur Festanstellung und wird folglich auch vom Land bezuschusst. Weitere Subventionen in Ganderkesee finden angehende Unternehmer in einem ähnlichen Beitrag von uns!

  • Agentur für Arbeit Delmenhorst Friedrich-Ebert-Allee 11 27749 Delmenhorst +49 441 228 2288 0800 4 5555-00(Arbeitnehmer)* 0800 4 5555-20(Arbeitgeber)*

Existenzgründung in Ganderkesee – Gewerbeanmeldung, Gewerbeamt

Ist die Wahl zur Firmengründung in Ganderkesee gefallen, wird als erstes das Gewerbeamt in Ganderkesee angesteuert. Nicht zum Gewerbe zählen:

  1. Urproduktion, Beispielsweise Land- und Forstwirtschaft
  2. Freie Berufe, Beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  3. die Verwaltung eigenen Vermögens (Beispielsweise eines Miethauses)

Beim Gewerbeamt erfolgt die Eintragung für 30,00 €. Nun hält man die lang ersehnte Gewerbe Anmeldung in der Hand. Die Gewerbeabmeldung liegt bei 20,00 €. Und die Gewerbe-Ummeldung kostet 25,00 €. Für die Anmeldung des Gewerbes gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Anmeldung des Gewerbes reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, obendrein für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):

  1. Gaststätten/Spielhallen
  2. Maklerbüros/ Immobilien, Finanzierungen
  3. Taxen, Mietwagen
  4. Güterkraftverkehr
  5. Fahrschulen
  6. Apotheken
  7. Arbeitnehmerüberlassung
  8. Bewachungsgewerbe
  9. Besondere Art des Gewerbes: Reisegewerbekarte

In Ganderkesee gab es 2018 ganze 619 Anmeldung des Gewerbes und 725 Gewerbeabmeldungen. Hier muss die Stadt dringend Fördermassnahmen einleiten.. Nach der Anmeldung des Gewerbes in Ganderkesee kriegt man auch zügig Korrespondenz vom Finanzamt, das sich logischerweise dafür interessiert, wieviel Abgaben Sie bezahlen müssen. Hier empfehlen wir daher immer Coaching beim Eintragen hinzuzuziehen.

  • Gemeinde Ganderkesee Die Bürgermeisterin Mühlenstraße 2 - 4, 27777 Ganderkesee Tel.: 04222 - 44-0 Fax.: 04222 - 44-120 E-Mail: rathaus[ at ]ganderkesee.de


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.