Existenzgründung in Halle in Westfalen

Wer eine Existenz aufzubauen in Halle in Westfalen vorbereitet, bekommt spannende Gründungszuschüsse vom Staat geschenkt und ist obendrein sein persönlicher Chef. Gleichwohl sollten Sie immer einen Geschäftsplan erstellen, um auf der sicheren Seite zu sein. Ein Geschäftskonzept zeichnet sich durch eine indivuelle Marketing, Mitarbeiterplanung, Niederlassung, Finanzierung, Organisation aus.


Existenzgründung in Halle in Westfalen

Die Selbständigkeit in Halle in Westfalen ist unternehmerfreundlich (Im Gutachten 2020 des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH zum Unternehmerservice liegt die Stadt auf Platz 89 mit dem Indexwert 31,1). Mit 21.640 Bürgern (Stand 2018) gehört Halle in Westfalen zu den kleineren Städten in der BRD. In diesem Zusammenhang hat sich die Einwohneranzahl von 1939 (6.986), 1950 (7.849), 1960 (8.350), 1970 (10.183), 1980 (18.560), 1990 (18.841), 2000 (20.478), 2010 (21.081) und 2017 (21.361) überdurchschnittlich (1,35) entwickelt. Die EinwohnerInnen verteilen sich auf einer Fläche von 97,74 qkm, was 4.526 Einwohner je qkm bedeuten. Großstadt ist Halle in Westfalen seit 1.914 und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Existenzgründung in Halle in Westfalen – Ämter, Behörden

Zu Gründen in Halle in Westfalen geht nicht ohne Ämter, IfB, Behörden. Der erste Weg führt Firmengründer oft zur Industrie- und Handelskammer, Fiskus, HWK, IfB. Denn hier sind notwendigen Erfolgsparameter zur Existenzgründung erhältlich oder werden in Seminaren für lau durch erfahrene Gründerprofis vermittelt. Wir raten Existenzgründern bei Selbstständigkeit in PLZ 33790 die nachstehenden Anlaufstellen in Halle in Westfalen zu besuchen:

  • Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Elsa-Brändström-Straße 1-3 33602 Bielefeld Telefon 05 21/5 54-0 Fax 05 21/5 54-444 E-Mail info@ostwestfalen.ihk.de http://www.ostwestfalen.ihk.de
  • Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe Campus Handwerk 1 33613 Bielefeld Tel. 0521 / 56 08 – 0 Fax 0521 / 56 08 – 1 99 hwk@hwk-online.de http://www.handwerk-owl.de
  • Finanzamt Gütersloh Neuenkirchener Str. 86 33332 Gütersloh Tel.: 05241 3071-0 Fax: 0800 10092675351 Service@FA-5351.fin-nrw.de www.finanzamt-Guetersloh.de

Existenzgründung in Halle in Westfalen – Gründungsberater, Gründungszentren

Von Interesse ist es für Existenzgründer in Halle in Westfalen aber auch, regionale Existenzgründerzentren aufzusuchen. Diese werden oft von der Stadt Halle in Westfalen gefördert und sorgen mit zahlreichen Hilfestellungen für Coaching bei der Selbständigkeit. Zu den Dienstleistungen zählen

  • Magazin
  • Networking
  • Parkhaus

Immer im Fokus stehe sollte für Selbstständige in Halle in Westfalen ist aber der Dialog mit Gründern, was vermeidet, dass man Konkurs anmelden muss. Erste Anlaufstelle sind durchweg die lokalen Unternehmensberater in Halle in Westfalen:

  • Altenburg Unternehmensberatung GmbH Barmerstraße 28 40545 Düsseldorf Telefon: 0211 / 559450 Telefax: 0211 / 5594555 E-Mail: info@altenburg-gmbh.de Internet: www.altenburg-gmbh.de Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Gründungsberatung

Existenzgründung in Halle in Westfalen – Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Ein ergänzender bedeutender Anlaufpunkt für Firmengründer ist die Bundesagentur für Arbeit in Halle in Westfalen. In Halle in Westfalen gibt es 9.167 Arbeitssuchende, bei einer Arbeitslosenrate von 2,90%. Aktuell werden 3.211 Arbeitsstellen als offen gemeldet (Stand 2020).

Laut Daten starten in Halle in Westfalen 6 Erwerbslose (Stand 2018) aus der Arbeitslosigkeit (ALG 1 und ALG 2) mit dem staatlichen Unterstützung Gründungzuschuss. 2015 lag die Zahl nach der alten Regelung bei 33 (Überbrückungsgeld) und 17 (Ich AG). Der Gründungzuschuss ist für zahlreiche Erwerbslose in Halle in Westfalen eine durchdachte Wahlmöglichkeit zur Unbefristeten Beschäftigung und wird darum auch vom Land bezuschusst. Weitere Förderprogramme in Halle in Westfalen finden Neustarter in einem ähnlichen Beitrag von uns!

Existenzgründung in Halle in Westfalen – Gewerbeanmeldung, Gewerbeamt

Ist der Beschluss zur unternehmerischen Tätigkeit in Halle in Westfalen gefallen, wird als erstes das Gewerbeamt in Halle in Westfalen besucht. Nicht zum Gewerbe zählen:

  1. Urproduktion, Beispielsweise Land- und Forstwirtschaft
  2. Freie Berufe, Beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
  3. die Verwaltung eigenen Vermögens (Beispielsweise eines Miethauses)

Beim Gewerbeamt erfolgt die Registrierung für 26,00 €. Direkt hält man die fördermittelrelevante Gewerbeanmeldung in der Hand. Die Gewerbeabmeldung liegt bei - €. Und die Gewerbe-Ummeldung verursacht Kosten von 26,00 €. Für die Gewerbeanmeldung gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Für die Gewerbeanmeldung reichen die Kopie des Personalausweises oder Passes mit letzter Meldebescheinigung. ACHTUNG: Für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, des Weiteren für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter und bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter. Fragen Sie nach! Erlaubnispflicht (nicht abschließend):

  1. Gaststätten/Spielhallen
  2. Maklerbüros/ Immobilien, Finanzierungen
  3. Taxen, Mietwagen
  4. Güterkraftverkehr
  5. Fahrschulen
  6. Apotheken
  7. Arbeitnehmerüberlassung
  8. Bewachungsgewerbe
  9. Besondere Art des Gewerbes: Reisegewerbekarte

In Halle in Westfalen gab es 2018 ganze 360 Gewerbe Anmeldungen und 354 Gewerbeabmeldungen. Hier muss weiter gefördert werden.. Nach der Gewerbe Registrierung in Halle in Westfalen kriegt man auch blitzschnell Post vom Fiskus, das sich natürlich dafür interessiert, wieviel Einkommenssteuer Sie entrichten müssen. Hier empfehlen wir daher immer Hilfe beim Erledigen hinzuzuziehen.

  • Stadt Halle (Westf.) Die Bürgermeisterin Ravensberger Straße 1 33790 Halle (Westf.) Telefon: 05201-183-0 Fax: 05201-183110


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