Arbeitslosengeldempfänger (ALG I und ALG II), die sie selbst mitmachen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit Gründerzuschuss. Dabei wurde die Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit neu gestaltet. Die sog. „Ich-AG“ (Existenzgründungszuschuss, § 421l SGB III) und das Überbrückungsgeld (§ 57 SGB III) wurden zum 1. August 2006 durch den neuen Gründungszuschuss…
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