Fördermittel in Heiligenhaus

Fördermittel in Heiligenhaus sind für jeden Firmeninhaber eine großartige Angelegenheit. Und dabei gibt es eine Menge Förderprogramme zu verteilen. Denn jährlich werden von der Bundesregierung und der EU rund 145 Milliarden Euro geschenktes Geld in Hierzulande ausgegeben. Statistisch gesehen können Manager in Heiligenhaus im Kalenderjahr im Schnitt 56.000 Euro abholen. Und 60% aller Förderprogramme sind echte Zuschüsse – Geld, das Sie nicht zurückbezahlen müssen. So fließen alleine 15% der ZIM Forschungs-Förderung in das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Aber 83% der Unternehmensinhaber haben erfahrungsgemäß gesehen in den letzten 3 Jahren keine Fördergelder beantragt. Unverständlich!


Fördermittel in Heiligenhaus – Zuschuss versus Kredite

Mit 26.335 Bürgern (Stand 2018) zählt Heiligenhaus zu den kleinen Städten in Deutschland. Großstadt ist Heiligenhaus seit 1.890 und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Heiligenhaus ist Nicht Fördergebiet Dieser Status gilt laut der aktuellen GRW Karte:

Das bedeutet besonders, dass keine besonderen Vorteile bezüglich Fördergeldern gelten. Förderprogramme in Heiligenhaus zu erhalten ist also möglich, aber im Vergleich zu anderen Standorten weniger attraktiv. Und damit ist Heiligenhaus in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Prinzipiell bestimmen Bund und Länder wiederkehrend die Neuverteilung der GRW-Bundesmittel für einen Förderzeitraum von 6 Jahren (2014-2020). In diesem Zusammenhang kommen traditionell ostdeutsche Bundesländer (80 Prozent) sowie die Hauptstadt und strukturschwache Länder und Städte im Westen zum Zuge. Aber Vorsicht! In Heiligenhaus gab es auch 12 Insolvenzanträge, denn nicht jede Institution überlebt. Von allen angemeldeten Insolvenzen haben 7 die Insolvenz eröffnet, während bei 2 mangels Masse abgewiesen wurden. Betroffen von der Insolvenz waren 24 und es stand die Summe von 3.285.000 € im Raum.

Im Allgemeinen müssen Sie in Heiligenhaus zwischen folgenden Formen von Förderprogrammen unterscheiden:

  • Zuschuss - nicht rückzahlbares Kapital für Anschaffungen und laufende Ausgaben. Wird oft als Investitionszulage in gewissen Regionen (Fördergebieten) ausgeschüttet. Die Zahlung ist immer an Konditionen gebunden und muss nicht zurückbezahlt werden. In einigen Fällen besteht, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel. Halten Sie sich nicht an die vereinbarten Kriterien, müssen Sie die Förder-Gelder zurückzahlen.
  • Darlehen – Nichts geschenkt, aber immerhin ein zinsgünstiges Darlehen zu besseren Konditionen als die Hausbank bieten kann (sofern diese Ihnen überhaupt ein Angebot unterbreitet). Problem ist, dass zu 90% die Filialbank den Kredit ausreicht und hiermit prozentual mithaftet.

Vernünftige Entrepreneure benutzen Förder-Gelder, vorwiegend für:

Absatzförderung, Umwelttechnologie (7%), Zunahme des Gewinns (Faktor 3), Reduktion der Fremdmittel, Höhere Liquidität, Reduzierung der Ausgaben (25-90%), Unabhängigkeit von Banken, Erhaltung von Sicherheiten

Wir raten zu folgenden Förderprogramme-Berater in Heiligenhaus:

  • Herr Alfred Walden In Der Lilie 11 42579 Heiligenhaus eMail: alfred.walden@firmaberater.de Website: http://www.alfredwalden.firma.de/ Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Fördermittelberatung

Fördermittel in Heiligenhaus – Die typischen Fehler

Viele Geschäftsinhaber stellen keinen Antrag, weil Sie die Fördergelder nicht drauf haben, nicht an einen gelungenen Antrag glauben, die Fördervoraussetzungen schätzen nicht zu treffen, den Antrag bei der falschen Stelle vorlegen, formale Patzer machen, Angaben fehlen, Dokumente fehlerhaft ausgefüllt sind oder Antragsfristen verpasst wurden. Deshalb sind die ersten drei Regeln:

  • Stellen Sie einen Antrag – Kein Antrag, keine Förderprogramme!
  • Stellen Sie den passenden Antrag – Anträge an den falschen Fördermittelgeber führen zur Verweigerung!
  • Stellen Sie den Antrag inhaltlich akkurat – Die Förderprogramme erhalten Sie nur, wenn Sie Ihren Antrag inhaltlich korrekt stellen!

Wenn Sie mit Erfolg Förderungen in Heiligenhaus beantragen, haben Sie einen CASH Nutzen, wie die beiden Umsetzungsbeispiele zeigen:

Fördermittel in Heiligenhaus – Beliebte Investitionen

Super! Innovative Manager können jetzt durch Förderprogramme, die im Zuge der Krise aufgelegt wurden, zusätzliche Fördermittel und damit neue Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Hier jetzt die TOP Auflistung der Investitionen mit Zuschussmöglichkeiten:

  1. Unternehmensgründung
  2. Fahrzeuge
  3. Betriebs− und Geschäftsausstattung
  4. Umschuldungen
  5. Maschinen
  6. Energie
  7. Verlagerung des Betriebsstandortes
  8. Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern
  9. Modernisierung und Erweiterung
  10. Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten
  11. Kauf eines Unternehmens
  12. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  13. Beschaffung und Aufstockung des Warenlagers
  14. Übernahme von Gesellschaftsanteilen oder Vermögensgegenständen
  15. Abfindungen für Altgesellschafter

Fördermittel in Heiligenhaus – Das KMU Kriterium

Fördergelder in Heiligenhaus und nicht rückzahlbare Förderprogramme sind keine Almosen, sondern geschenktes Geld vom Staat, um Selbstständigen erfolgreicher zu machen.

Aber Sie müssen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der EU-Empfehlung 2003/361 gelten. Zwei Eigenschaften entscheiden darüber, ob ein Geschäftsführer als KMU anzusehen ist: (1) die Zahl der Beschäftigten und (2) der Umsatz oder die Bilanzsumme. Demnach zählt ein Geschäftsführer als KMU, wenn nicht mehr als 249 Mitarbeiter vorhanden sind und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EURO umgesetzt oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EURO vorhanden ist.

Fördermittel in Heiligenhaus – Bundeszuschuss

32 Prozent der Fördergelder kommen vom Bund und 5% von der EU. Dabei gibt es die meisten Finanzhilfen aus Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Fördergeldern, also Geld, das Entrepreneure für bestimmte Zwecke vom Staat geschenkt bekommen.

Fördermittel in Heiligenhaus – Landeszuschuss

30 Prozent der Fördermittel kommen vom Land. Hier gibt es aber oft nur die Landes-Förderbanken, die überwiegend Darlehen zu meist günstigeren Konditionen als Kredite von der Hausbank anbieten.

  • https://www.keyna.de/foerdermittel-beratungsprogramm-wirtschaft-nrw-bpw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-fue-rationelle-energieverwendung/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-meistergruendungspraemie-fuer-existenzgruendungen-nrw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-meistergruendungspraemie/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-bank-mittelstandskredit/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-potenzialberatung-nrw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-bank-universalkredit/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-eu-mikrodarlehen/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-innovationsdarlehen/

Fördermittel in Heiligenhaus – Zuschuss der Stadt

5 Prozent der geschenktes Geld kommen von der Kommune, überwiegend in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, aber es gibt halt auch nur wenige Programme

Keine Fördermittel aktuell verfügbar auf Stadtebene.

Fördermittel – Allgemeine Linkliste

  1. Wie Firmen am schnellsten Fördergelder auf ihr Konto bekommen?
  2. Wer vergibt Fördermittel und nicht rückzahlbare Zuschüsse?
  3. Warum erhalten nur so wenig Unternehmen Zuschüsse?
  4. Zuschüsse und Förderungen richtig verstehen!
  5. Fördermittel und Zuschüsse in der Übersicht!
  6. Die ultimative Fördermittel Winner Strategie?
  7. Zuschüsse und Förderungen - Die TOP 3 Probleme!
  8. Erhöhen Zuschüsse den Gewinn?
  9. Was sind Zuschüsse?
  10. Zuschüsse zu Beratungskosten verstehen!
  11. Wer bekommt in Deutschland eigentlich Zuschüsse?
  12. Sinnvolle Gliederung der Zuschüsse!


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.