Fördermittel in Lübbecke

Fördermittel in Lübbecke sind für jeden Unternehmer eine super Angelegenheit. Und dabei gibt es eine Menge Zuschüsse zu verteilen. Denn jedes Jahr werden von der Regierung und der EU rund 145 Milliarden Euro geschenktes Geld in der Bundesrepublik Deutschland verteilt. Statistisch gesehen können Firmeninhaber in Lübbecke pro Jahr im Durchschnitt 56.000 Euro abholen. Und 60% der Fördergelder sind echte Förderprogramme – Geld, das Sie nicht zurückbezahlen müssen. So fließen alleine 15% der ZIM Forschungs-Unterstützung in das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Aber 83% der Existenzgründer haben statistisch gesehen in den letzten 3 Jahren keine Fördermittel beantragt. Ein Dilemma!


Fördermittel in Lübbecke – Zuschuss versus Kredite

Mit 25.490 Einwohnern (Stand 2018) zählt Lübbecke zu den kleinen Städten in Deutschland. Großstadt ist Lübbecke seit 1.912 und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Lübbecke ist Nicht Fördergebiet. Dieser Status gilt laut der gegenwärtigen GRW Übersicht:

Das bedeutet besonders, dass keine besonderen Vorteile bezüglich Fördergeldern gelten. Förderungen in Lübbecke zu erhalten ist also möglich, aber im Vergleich zu anderen Standorten weniger attraktiv. Und dadurch ist Lübbecke in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Im Allgemeinen vereinbaren Bund und Länder turnusmäßig die Neuverteilung der GRW-Bundesmittel für eine Förderperiode von 6 Jahren (2014-2020). Hier kommen traditionell ostdeutsche Bundesländer (80 Prozent) sowie die deutsche Hauptstadt und strukturschwache Regionen im Westen zum Zuge. Aber Vorsicht! In Lübbecke gab es auch 36 Insolvenzanträge, denn nicht jedes Unternehmung überlebt. Von allen angemeldeten Insolvenzen haben 22 die Insolvenz eröffnet, während bei 9 mangels Masse abgewiesen wurden. Betroffen von der Insolvenz waren 56 und es stand die Summe von 8.896.000 € im Raum.

Generell müssen Sie in Lübbecke zwischen folgenden Typen von geschenktem Geld unterscheiden:

  • Zuschuss - nicht rückzahlbares geschenktes Geld für Investitionen und laufende Aufwand. Wird oft als Investitionszulage in entsprechenden Gegenden (Fördergebieten) ausgezahlt. Die Ausschüttung ist immer an Vorschriften gebunden und muss nicht zurückbezahlt werden. In einigen Fällen besteht, wenn alle Vorbedingungen erfüllt sind, ein Rechtsanspruch auf die Förderungen. Halten Sie sich nicht an die vereinbarten Kriterien, müssen Sie die Fördermittel rückvergüten.
  • Barkredite – Nichts geschenkt, aber immerhin ein zinsgünstiger Kredit zu besseren Konditionen als die Filialbank bieten kann (sofern diese Ihnen überhaupt ein Angebot unterbreitet). Problem ist, dass zu 90% die Filialbank den Kredit ausreicht und somit anteilig mithaftet.

Vernünftige Unternehmer benutzen Förderprogramme, vorwiegend für:

  • Wachstum (35%)
  • Vermarktung
  • Zunahme des Gewinns (Faktor 3)
  • Aus- und Weiterbildung (19%)
  • Bessere Liquidität
  • Abbau der Fremdmittel
  • Innovation
  • Umwelt (7%)

Wir raten zu folgenden Förderprogramme-Berater in Lübbecke:

  • frajosta Unternehmensberatung Emil-von-Behring-Str. 3 32312 Lübbecke Telefon: 05741 316856 Fax: 05741 316857 E-Mail: info@frajosta.de Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Fördermittelberatung

Fördermittel in Lübbecke – Die typischen Fehler

Viele Geschäftsinhaber stellen kein Anfrage, weil Sie die Fördermittel nicht drauf haben, nicht an einen erfolgreichen Antrag glauben, die Fördervoraussetzungen annehmen nicht zu treffen, den Antrag bei der verkehrten Behörde einreichen, formale Fehler machen, Unterlagen fehlen, Schriftstücke nicht richtig ausgefüllt sind oder Antragsfristen versäumt wurden. Deshalb sind die ersten drei Regeln:

  • Stellen Sie einen Antrag – Kein Antrag, keine Fördergelder!
  • Stellen Sie den korrekten Antrag – Anträge an den falschen Fördermittelgeber führen zur Ablehnung!
  • Stellen Sie den Antrag inhaltlich fehlerfrei – Die Zuschüsse erhalten Sie nur, wenn Sie Ihren Antrag inhaltlich korrekt stellen!

Wenn Sie siegreich Fördermittel in Lübbecke beantragen, haben Sie einen CASH Trumpf, wie die beiden Beispiele zeigen:

Fördermittel in Lübbecke – Beliebte Investitionen

Super! Innovative Geschäftsinhaber können jetzt durch geschenktes Geld, die auf Grund der Kritischen Situation aufgelegt wurden, zusätzliche Förderungen und damit neue Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Hier jetzt die TOP Aufstellung der Investitionen mit Zuschussmöglichkeiten:

  1. Verlagerung des Betriebsstandortes
  2. Errichtung von Filialen
  3. Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit
  4. Energie
  5. Maschinen
  6. Wachstumsmaßnahmen
  7. Kauf eines Unternehmens
  8. Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten
  9. Beschaffung und Aufstockung des Warenlagers
  10. Software
  11. Modernisierung und Erweiterung
  12. Betriebs− und Geschäftsausstattung
  13. Abfindungen für Altgesellschafter
  14. Umschuldungen
  15. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  16. Unternehmensgründung

Fördermittel in Lübbecke – Das KMU Kriterium

Förder-Gelder in Lübbecke und nicht rückzahlbare Förderungen sind keine Almosen, sondern geschenktes Geld vom Staat, um Geschäftsinhaber erfolgreicher zu machen.

Aber Sie müssen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der EU-Empfehlung 2003/361 gelten. Zwei Punkte entscheiden darüber, ob ein Unternehmensinhaber als KMU anzusehen ist: (1) die Zahl der Beschäftigten und (2) der Umsatz oder die Bilanzsumme. Demnach zählt ein Geschäftsinhaber als KMU, wenn nicht mehr als 249 Angestellte vorhanden sind und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EURO umgesetzt oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EURO vorhanden ist.

Fördermittel in Lübbecke – Bundeszuschuss

32 Prozent der Förder-Gelder kommen vom Bund und 5% von der EU. Dabei gibt es die meisten Finanzhilfen aus Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Fördergeldern, also Geld, das Geschäftsinhaber für bestimmte Zwecke vom Staat geschenkt bekommen.

Fördermittel in Lübbecke – Landeszuschuss

30 Prozent der Förder-Gelder kommen vom Land. Hier gibt es aber oft nur die Landes-Förderbanken, die überwiegend Darlehen zu meist günstigeren Konditionen als Kredite von der Hausbank anbieten.

  • https://www.keyna.de/foerdermittel-beratungsprogramm-wirtschaft-nrw-bpw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-fue-rationelle-energieverwendung/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-meistergruendungspraemie-fuer-existenzgruendungen-nrw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-meistergruendungspraemie/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-bank-mittelstandskredit/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-potenzialberatung-nrw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-bank-universalkredit/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-eu-mikrodarlehen/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-innovationsdarlehen/

Fördermittel in Lübbecke – Zuschuss der Stadt

5 Prozent der Förderungen kommen von der Kommune, überwiegend in Form von nicht rückzahlbaren Fördermitteln, aber es gibt halt auch nur wenige Programme

Keine Fördermittel aktuell verfügbar auf Stadtebene.

Fördermittel – Allgemeine Linkliste

  1. Was sind Zuschüsse?
  2. Zuschüsse zu Beratungskosten verstehen!
  3. Wer vergibt Fördermittel und nicht rückzahlbare Zuschüsse?
  4. Wer bekommt in Deutschland eigentlich Zuschüsse?
  5. Zuschüsse und Förderungen - Die TOP 3 Probleme!
  6. Warum erhalten nur so wenig Unternehmen Zuschüsse?
  7. Wie Firmen am schnellsten Fördergelder auf ihr Konto bekommen?
  8. Erhöhen Zuschüsse den Gewinn?
  9. Fördermittel und Zuschüsse in der Übersicht!
  10. Die ultimative Fördermittel Winner Strategie?
  11. Sinnvolle Gliederung der Zuschüsse!
  12. Zuschüsse und Förderungen richtig verstehen!


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.