Fördermittel in Lauf an der Pegnitz sind für jeden Geschäftsinhaber eine super Sache. Und dabei gibt es reichlich Fördergelder zu vergeben. Denn jedes Jahr werden von der Bundesregierung und der EU rund 145 Milliarden Euro Fördergelder in der Bundesrepublik zugeteilt. Statistisch gesehen können Geschäftsinhaber in Lauf an der Pegnitz pro Jahr im Durchschnitt 56.000 Euro einsammeln. Und 60% aller Förderprogramme sind echte Zuschüsse – Geld, das Sie nicht zurückbezahlen müssen. So fließen alleine 12% der ZIM Forschungs-Hilfe in das Bundesland Bayern. Aber 83% der Manager haben statistisch gesehen in den letzten 3 Jahren keine Förderprogramme beantragt. Das versteht keiner!
Mit 26.515 Bürgern (Stand 2018) zählt Lauf an der Pegnitz zu den kleinen Städten in Deutschland. Großstadt ist Lauf an der Pegnitz seit 1.921 und gehört zum Bundesland Bayern. Lauf an der Pegnitz ist Nicht Fördergebiet Dieser Status gilt laut der derzeitigen GRW Karte:
Das bedeutet im Besonderen, dass keine besonderen Vorteile bezüglich Fördergeldern gelten. Förder-Gelder in Lauf an der Pegnitz zu erhalten ist also möglich, aber im Vergleich zu anderen Standorten weniger attraktiv. Und dadurch ist Lauf an der Pegnitz in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Meistens beschließen Bund und Länder periodisch die Neuverteilung der GRW-Bundesmittel für einen Förderzeitraum von 6 Jahren (2014-2020). Hierbei kommen traditionell ostdeutsche Bundesländer (80 Prozent) sowie Berlin und strukturschwache Regionen im Westen zum Zuge. Aber Vorsicht! In Lauf an der Pegnitz gab es auch 32 Insolvenzanträge, denn nicht jede Einrichtung überlebt. Von allen angemeldeten Insolvenzen haben 22 die Insolvenz eröffnet, während bei 7 mangels Masse abgewiesen wurden. Betroffen von der Insolvenz waren 17 und es stand die Summe von 2.478.000 € im Raum.
Viele Unternehmensinhaber stellen keinen Antrag, weil Sie die Förderprogramme nicht überblicken, nicht an einen erfolgreichen Antrag glauben, die Fördervoraussetzungen vermuten nicht zu erfüllen, den Antrag bei der verkehrten Stelle vorlegen, formale Schnitzer machen, Unterlagen fehlen, Papiere fehlerhaft ausgefüllt sind oder Antragsfristen versäumt wurden. Deshalb sind die ersten drei Regeln:
Wenn Sie siegreich Fördergelder in Lauf an der Pegnitz beantragen, haben Sie einen CASH Benefit, wie die beiden Beispiele zeigen:
Super! Innovative Entrepreneure können jetzt durch geschenktes Geld, die angesichts der Notlage aufgelegt wurden, zusätzliche Förder-Gelder und damit neue Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Hier jetzt die TOP Aufzählung der Investments mit Zuschussmöglichkeiten:
Förder-Gelder in Lauf an der Pegnitz und nicht rückzahlbare Fördermittel sind keine Almosen, sondern geschenktes Geld vom Staat, um Selbstständigen erfolgreicher zu machen.
Aber Sie müssen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der EU-Empfehlung 2003/361 gelten. Zwei Kriterien entscheiden darüber, ob ein Unternehmensinhaber als KMU anzusehen ist: (1) die Zahl der Beschäftigten und (2) der Umsatz oder die Bilanzsumme. Demnach zählt ein Entrepreneur als KMU, wenn nicht mehr als 249 Angestellte vorhanden sind und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EURO erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EURO vorhanden ist.
32 Prozent der Fördergelder kommen vom Bund und 5% von der EU. Dabei gibt es die meisten Finanzhilfen aus Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Fördermitteln, also Geld, das Geschäftsführer für bestimmte Zwecke vom Staat geschenkt bekommen.
30 Prozent der geschenktes Geld kommen vom Land. Hier gibt es aber oft nur die Landes-Förderbanken, die überwiegend Darlehen zu meist günstigeren Konditionen als Kredite von der Hausbank anbieten.
5 Prozent der Fördergelder kommen von der Kommune, überwiegend in Form von nicht rückzahlbaren Förderungen, aber es gibt halt auch nur wenige Programme
Keine Fördermittel aktuell verfügbar auf Stadtebene.
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