Fördermittel

Fördermittel in Lauf an der Pegnitz

Fördermittel in Lauf an der Pegnitz sind für jeden Geschäftsinhaber eine super Sache. Und dabei gibt es reichlich Fördergelder zu vergeben. Denn jedes Jahr werden von der Bundesregierung und der EU rund 145 Milliarden Euro Fördergelder in der Bundesrepublik zugeteilt. Statistisch gesehen können Geschäftsinhaber in Lauf an der Pegnitz pro Jahr im Durchschnitt 56.000 Euro einsammeln. Und 60% aller Förderprogramme sind echte Zuschüsse – Geld, das Sie nicht zurückbezahlen müssen. So fließen alleine 12% der ZIM Forschungs-Hilfe in das Bundesland Bayern. Aber 83% der Manager haben statistisch gesehen in den letzten 3 Jahren keine Förderprogramme beantragt. Das versteht keiner!

Fördermittel in Lauf an der Pegnitz – Zuschuss versus Kredite

Mit 26.515 Bürgern (Stand 2018) zählt Lauf an der Pegnitz zu den kleinen Städten in Deutschland. Großstadt ist Lauf an der Pegnitz seit 1.921 und gehört zum Bundesland Bayern. Lauf an der Pegnitz ist Nicht Fördergebiet Dieser Status gilt laut der derzeitigen GRW Karte:

Das bedeutet im Besonderen, dass keine besonderen Vorteile bezüglich Fördergeldern gelten. Förder-Gelder in Lauf an der Pegnitz zu erhalten ist also möglich, aber im Vergleich zu anderen Standorten weniger attraktiv. Und dadurch ist Lauf an der Pegnitz in keinen Studien (2017 - 2020) als besonders gründerfreundlich bewertet worden. Meistens beschließen Bund und Länder periodisch die Neuverteilung der GRW-Bundesmittel für einen Förderzeitraum von 6 Jahren (2014-2020). Hierbei kommen traditionell ostdeutsche Bundesländer (80 Prozent) sowie Berlin und strukturschwache Regionen im Westen zum Zuge. Aber Vorsicht! In Lauf an der Pegnitz gab es auch 32 Insolvenzanträge, denn nicht jede Einrichtung überlebt. Von allen angemeldeten Insolvenzen haben 22 die Insolvenz eröffnet, während bei 7 mangels Masse abgewiesen wurden. Betroffen von der Insolvenz waren 17 und es stand die Summe von 2.478.000 € im Raum.

Generell müssen Sie in Lauf an der Pegnitz zwischen folgenden Arten von Förderungen unterscheiden:

  • Zuschuss - nicht rückzahlbares geschenktes Geld für Anschaffungen und laufende Aufwand. Wird oft als Investitionszulage in gewissen Gebieten (Fördergebieten) ausgezahlt. Die Ausschüttung ist immer an Bedingungen geknüpft und muss nicht zurückbezahlt werden. In einigen Fällen besteht, wenn alle Anforderungen erfüllt sind, ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel. Halten Sie sich nicht an die vereinbarten Kriterien, müssen Sie die Fördermittel erstatten.
  • Kredite – Nichts geschenkt, aber wenigstens ein zinsgünstiger Kredit zu besseren Konditionen als die Filialbank bieten kann (sofern diese Ihnen überhaupt ein Angebot unterbreitet). Problem ist, dass zu 90% die Filialbank das Darlehen ausreicht und damit anteilig mithaftet.

Intelligente Firmeninhaber nutzen Fördermittel, vor allen Dingen für:

  • Wachstum (35%)
  • Aus- und Weiterbildung (19%)
  • Erhöhung des Gewinns (Faktor 3)
  • Senkung der Ausgaben (25-90%)
  • Absatzförderung
  • Umwelttechnologie (7%)
  • Unabhängigkeit von Geldhäusern
  • Erhaltung von Sicherheiten

Wir empfehlen folgenden Subventions-Berater in Lauf an der Pegnitz:

  • Herr Dipl.-Betriebsw. Michael Roth Schönberger Weg 16 91207 Lauf eMail: michael.roth@romconsulting.de Website: http://romconsulting.de/ Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Fördermittelberatung

Fördermittel in Lauf an der Pegnitz – Die typischen Fehler

Viele Unternehmensinhaber stellen keinen Antrag, weil Sie die Förderprogramme nicht überblicken, nicht an einen erfolgreichen Antrag glauben, die Fördervoraussetzungen vermuten nicht zu erfüllen, den Antrag bei der verkehrten Stelle vorlegen, formale Schnitzer machen, Unterlagen fehlen, Papiere fehlerhaft ausgefüllt sind oder Antragsfristen versäumt wurden. Deshalb sind die ersten drei Regeln:

  • Stellen Sie einen Antrag – Kein Antrag, keine Fördergelder!
  • Stellen Sie den richtigen Antrag – Anträge an den falschen Fördermittelgeber führen zur Zurückweisung!
  • Stellen Sie den Antrag inhaltlich richtig – Die Förderprogramme erhalten Sie nur, wenn Sie Ihren Antrag inhaltlich fehlerfrei stellen!

Wenn Sie siegreich Fördergelder in Lauf an der Pegnitz beantragen, haben Sie einen CASH Benefit, wie die beiden Beispiele zeigen:

Fördermittel in Lauf an der Pegnitz – Beliebte Investitionen

Super! Innovative Entrepreneure können jetzt durch geschenktes Geld, die angesichts der Notlage aufgelegt wurden, zusätzliche Förder-Gelder und damit neue Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Hier jetzt die TOP Aufzählung der Investments mit Zuschussmöglichkeiten:

  1. Abfindungen für Altgesellschafter
  2. Beschaffung und Aufstockung des Warenlagers
  3. Kauf eines Unternehmens
  4. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  5. Lohnkosten
  6. Energie
  7. Modernisierung und Erweiterung
  8. Verlagerung des Betriebsstandortes
  9. Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern
  10. Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit
  11. Betriebs− und Geschäftsausstattung
  12. Fahrzeuge
  13. Wachstumsmaßnahmen
  14. Umschuldungen
  15. Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten
  16. Übernahme von Gesellschaftsanteilen oder Vermögensgegenständen

Fördermittel in Lauf an der Pegnitz – Das KMU Kriterium

Förder-Gelder in Lauf an der Pegnitz und nicht rückzahlbare Fördermittel sind keine Almosen, sondern geschenktes Geld vom Staat, um Selbstständigen erfolgreicher zu machen.

Aber Sie müssen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der EU-Empfehlung 2003/361 gelten. Zwei Kriterien entscheiden darüber, ob ein Unternehmensinhaber als KMU anzusehen ist: (1) die Zahl der Beschäftigten und (2) der Umsatz oder die Bilanzsumme. Demnach zählt ein Entrepreneur als KMU, wenn nicht mehr als 249 Angestellte vorhanden sind und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EURO erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EURO vorhanden ist.

Fördermittel in Lauf an der Pegnitz – Bundeszuschuss

32 Prozent der Fördergelder kommen vom Bund und 5% von der EU. Dabei gibt es die meisten Finanzhilfen aus Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Fördermitteln, also Geld, das Geschäftsführer für bestimmte Zwecke vom Staat geschenkt bekommen.

Fördermittel in Lauf an der Pegnitz – Landeszuschuss

30 Prozent der geschenktes Geld kommen vom Land. Hier gibt es aber oft nur die Landes-Förderbanken, die überwiegend Darlehen zu meist günstigeren Konditionen als Kredite von der Hausbank anbieten.

  • https://www.keyna.de/foerdermittel-baytou/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-hwk-vorgruendungs-und-nachfolgecoaching-bayern/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-fut-programm-des-freistaates-bayern-2009-2012/
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  • https://www.keyna.de/foerdermittel-startkredit-und-investivkredit-aus-dem-mittelstandskreditprogramm-mkp/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-lfa-technokredit/

Fördermittel in Lauf an der Pegnitz – Zuschuss der Stadt

5 Prozent der Fördergelder kommen von der Kommune, überwiegend in Form von nicht rückzahlbaren Förderungen, aber es gibt halt auch nur wenige Programme

Keine Fördermittel aktuell verfügbar auf Stadtebene.

Fördermittel – Allgemeine Linkliste

  1. Warum erhalten nur so wenig Unternehmen Zuschüsse?
  2. Fördermittel und Zuschüsse in der Übersicht!
  3. Die ultimative Fördermittel Winner Strategie?
  4. Sinnvolle Gliederung der Zuschüsse!
  5. Erhöhen Zuschüsse den Gewinn?
  6. Zuschüsse zu Beratungskosten verstehen!
  7. Wie Firmen am schnellsten Fördergelder auf ihr Konto bekommen?
  8. Zuschüsse und Förderungen - Die TOP 3 Probleme!
  9. Zuschüsse und Förderungen richtig verstehen!
  10. Wer bekommt in Deutschland eigentlich Zuschüsse?
  11. Wer vergibt Fördermittel und nicht rückzahlbare Zuschüsse?
  12. Was sind Zuschüsse?
Andreas Schilling

Blogger, Interims Manager, CSMO, CMO, Marketingprofi Digitalisierung, Funnel, Leadgeneration

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