Fördermittel in Bonn

Fördermittel in Bonn sind für jeden Firmeninhaber eine super Angelegenheit. Und dabei gibt es viel geschenktes Geld zu vergeben. Denn jedes Jahr werden von der Bundesregierung und der Europäischen Union rund 145 Milliarden Euro Förderprogramme in Hierzulande verteilt. Statistisch gesehen können Selbstständige in Bonn im Kalenderjahr im Schnitt 56.000 Euro einsammeln. Und 60% aller Fördermittel sind echte Förderprogramme – Kapital, das Sie nicht zurückbezahlen müssen. So fließen alleine 15% der ZIM Forschungs-Förderung in das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Aber 83% der Existenzgründer haben erfahrungsgemäß gesehen in den letzten 3 Jahren keine Förderungen beantragt. Das versteht keiner!


Fördermittel in Bonn – Zuschuss versus Kredite

Mit 327.258 Bewohnern (Stand 2018) zählt Bonn zu den grossen Städten in Deutschland. Großstadt ist Bonn seit 1.934 und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Bonn ist Nicht Fördergebiet Dieser Status gilt laut der gegenwärtigen GRW Einteilung:

Das bedeutet namentlich, dass keine besonderen Vorteile bezüglich Fördergeldern gelten. geschenktes Geld in Bonn zu erhalten ist also möglich, aber im Vergleich zu anderen Standorten weniger attraktiv. Und dadurch ist Bonn attraktiv (2017 liegt Bonn mit 881 Firmenneugründungen auf Platz fünf. Hier entfallen somit 2,8 neue Firmen im Handelsregister auf 1.000 Einwohner der 313.000-Seelen-Stadt). Im Allgemeinen bestimmen Bund und Länder regelmäßig die Neuverteilung der GRW-Bundesmittel für einen Förderzeitraum von 6 Jahren (2014-2020). In diesem Zusammenhang kommen gewöhnlich ostdeutsche Bundesländer (80 Prozent) sowie die Hauptstadt und strukturschwache Gegenden im Westen zum Zuge. Aber Vorsicht! In Bonn gab es auch 73 Insolvenzanträge, denn nicht jedes Unternehmen überlebt. Von allen angemeldeten Insolvenzen haben 49 die Insolvenz eröffnet, während bei 24 mangels Masse abgewiesen wurden. Betroffen von der Insolvenz waren 696 und es stand die Summe von 192.620.000 € im Raum.

Grundsätzlich müssen Sie in Bonn zwischen folgenden Varianten von Förderungen unterscheiden:

  • Zuschuss - nicht rückzahlbares geschenktes Geld für Investitionen und laufende Ausgaben. Wird oft als Investitionszulage in definierten Länder und Städten (Fördergebieten) ausgeschüttet. Die Zahlung ist immer an Kriterien geknüpft und muss nicht zurückbezahlt werden. In einigen Fällen besteht, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel. Halten Sie sich nicht an die vereinbarten Konditionen, müssen Sie die Förder-Gelder zurückzahlen.
  • Kredite – Nichts geschenkt, aber wenigstens ein zinsgünstiges Darlehen zu besseren Preisen als die Filialbank bieten kann (sofern diese Ihnen überhaupt ein Angebot unterbreitet). Problem ist, dass zu 90% die Filialbank das Darlehen ausreicht und somit prozentual mithaftet.

Intelligente Firmeninhaber benutzen Fördergelder, vor allen Dingen für:

  • Verringerung der Fremdmittel
  • Herabsetzung des Aufwands (25-90%)
  • Steigerung des Gewinns (Faktor 3)
  • Wachstum (35%)
  • Umwelt (7%)
  • Forschung und Entwicklung
  • Aus- und Weiterbildung (19%)
  • Bessere Liquidität
  • Vermarktung

Wir empfehlen folgenden Fördergelder-Berater in Bonn:

  • Herr Dipl-Kaufmann (FH), Master of Laws (oec.) Jan Hammesfahr Alsstraße 40 53227 Bonn eMail: kontakt@consulting-hammesfahr.de Website: http://www.consulting-hammesfahr.de/ Quelle: beraterboerse.kfw.de, BAFA, Google Qualifizierung: Fördermittelberatung

Fördermittel in Bonn – Die typischen Fehler

Viele Unternehmensinhaber stellen keinen Antrag, weil Sie die Zuschüsse nicht drauf haben, nicht an einen erfolgversprechenden Antrag glauben, die Fördervoraussetzungen annehmen nicht zu treffen, den Antrag bei der verkehrten Fördermittelgeber vorlegen, formale Patzer machen, Papiere fehlen, Dokumente unrichtig ausgefüllt sind oder Antragsfristen verpasst wurden. Deshalb lauten die ersten drei Regeln:

  • Stellen Sie einen Antrag – Kein Antrag, keine Zuschüsse!
  • Stellen Sie den korrekten Antrag – Anträge an den verkehrten Fördermittelgeber führen zur Verweigerung!
  • Stellen Sie den Antrag inhaltlich richtig – Die Fördermittel erhalten Sie nur, wenn Sie Ihren Antrag inhaltlich fehlerfrei stellen!

Wenn Sie erfolgreich Förder-Gelder in Bonn beantragen, haben Sie einen CASH Gewinn, wie die beiden Umsetzungsbeispiele zeigen:

Fördermittel in Bonn – Beliebte Investitionen

Super! Innovative Unternehmensinhaber können jetzt durch Förderprogramme, die auf Grund der Kritischen Situation aufgelegt wurden, zusätzliche Fördergelder und damit neue Finanzierungsmöglichkeiten erhalten. Hier jetzt die TOP Aufstellung der Investitionen mit Zuschussmöglichkeiten:

  1. Errichtung von Filialen
  2. Unternehmensgründung
  3. Kauf eines Unternehmens
  4. Software
  5. Modernisierung und Erweiterung
  6. Betriebs− und Geschäftsausstattung
  7. Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern
  8. Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten
  9. Maschinen
  10. Lohnkosten
  11. Umschuldungen
  12. Wachstumsmaßnahmen
  13. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  14. Energie
  15. Verlagerung des Betriebsstandortes

Fördermittel in Bonn – Das KMU Kriterium

Zuschüsse in Bonn und nicht rückzahlbare Förder-Gelder sind keine Almosen, sondern geschenktes Geld vom Staat, um Entrepreneur erfolgreicher zu machen.

Aber Sie müssen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach der EU-Empfehlung 2003/361 gelten. Zwei Aspekte entscheiden darüber, ob ein Firmeninhaber als KMU anzusehen ist: (1) die Zahl der Beschäftigten und (2) der Umsatz oder die Bilanzsumme. Demnach zählt ein Unternehmensinhaber als KMU, wenn nicht mehr als 249 Arbeitnehmer vorhanden sind und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EURO erzielt oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EURO vorhanden ist.

Fördermittel in Bonn – Bundeszuschuss

32 Prozent der Förder-Gelder kommen vom Bund und 5% von der Europäischen Union. Dabei gibt es die meisten Finanzhilfen aus Berlin in Form von nicht rückzahlbaren Fördermitteln, also Geld, das Entrepreneure für bestimmte Zwecke vom Staat geschenkt bekommen.

Fördermittel in Bonn – Landeszuschuss

30 Prozent der geschenktes Geld kommen vom Land. Hier gibt es aber oft nur die Landes-Förderbanken, die überwiegend Darlehen zu meist günstigeren Konditionen als Kredite von der Hausbank anbieten.

  • https://www.keyna.de/foerdermittel-beratungsprogramm-wirtschaft-nrw-bpw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-fue-rationelle-energieverwendung/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-meistergruendungspraemie-fuer-existenzgruendungen-nrw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-meistergruendungspraemie/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-bank-mittelstandskredit/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-potenzialberatung-nrw/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-bank-universalkredit/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-eu-mikrodarlehen/
  • https://www.keyna.de/foerdermittel-nrw-innovationsdarlehen/

Fördermittel in Bonn – Zuschuss der Stadt

5 Prozent der geschenktes Geld kommen von der Kommune, überwiegend in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, aber es gibt halt auch nur wenige Programme

Keine Fördermittel aktuell verfügbar auf Stadtebene.

Fördermittel – Allgemeine Linkliste

  1. Zuschüsse zu Beratungskosten verstehen!
  2. Was sind Zuschüsse?
  3. Warum erhalten nur so wenig Unternehmen Zuschüsse?
  4. Wie Firmen am schnellsten Fördergelder auf ihr Konto bekommen?
  5. Zuschüsse und Förderungen - Die TOP 3 Probleme!
  6. Fördermittel und Zuschüsse in der Übersicht!
  7. Wer vergibt Fördermittel und nicht rückzahlbare Zuschüsse?
  8. Die ultimative Fördermittel Winner Strategie?
  9. Wer bekommt in Deutschland eigentlich Zuschüsse?
  10. Erhöhen Zuschüsse den Gewinn?
  11. Sinnvolle Gliederung der Zuschüsse!
  12. Zuschüsse und Förderungen richtig verstehen!


_______

Als Werbe-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen von Affiliate Programmen (Siehe unsere Datenschutzbestimmungen). Für Sie verändert sich der Preis nicht:

_______
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren Mandatsvereinbarungen ausdrücklich nicht zu unserem Mandatsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Mandanten uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unseres unternehmens- und wirtschaftsberatenden Mandates sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen. Unsere Ratgeber weisen Ihnen den Weg bei beruflichen Problemen. Daher haben praxisrelevante Fälle für Sie herausgesucht und exemplarisch beantwortet ohne den Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit. Bitte bedenken Sie, dass nicht alle denkbaren Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt sein können. Deshalb sollten Sie stets überlegen, welche Änderungen und Ergänzungen noch notwendig sein können. Deshalb kann die Lektüre des Ratgebers und soll eine Beratung nicht ersetzen.